Schwerpunkte

Unternehmensnachfolge
Insbesondere in mittelständisch geprägten Unternehmen
Statistische Erhebungen belegen, dass beispielsweise im Segment Wirtschaftsmediation die Quote erfolgreich abgeschlossener Mediationsverfahren im Bereich von 75 bis 85 % liegt. Für den Bereich Wirtschaftsmediation ist Rechtsanwalt Georg Argauer mittlerweile auch eingebunden in den Pool der Wirtschaftsmediatoren der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein mit dem Schwerpunkt Unternehmensnachfolge in mittelständischen Betrieben. Wir wissen mittlerweile, dass es sich bei einer solchen Unternehmensnachfolge in mittelständisch geprägten Betrieben im Regelfall um einen langjährigen, psychologischen Erkenntnisprozess handelt, der teilweise oder möglicherweise vollkommen misslingt, selbst wenn zuvor eine noch so perfekte juristische Lösung geschaffen wurde.
Dies hat seine tiefere Ursache darin, dass in mittelständisch geführten Unternehmen, in denen sehr häufig die Nachfolgegeneration bereits zu Lebzeiten des Firmengründers mitarbeitet, sich oft ungelöste, familiäre Muster mit den alltäglichen Belangen des Unternehmens überlagern. Vor dem Hintergrund solcher ungelöster, meist spannungsgeladener Muster erwachsen dann krisenhafte Situationen, die in letzter Konsequenz den wirtschaftlichen Gesamtbestand des Unternehmens gefährden können. Solche familiäre, ungelöste Muster kann man beispielhaft unter die Überschriften Neid, Missgunst, Rivalität, mangelnde Akzeptanz seit frühester Kindheit und dergleichen zusammenfassen.
Ohne die zufriedenstellende Lösung bzw. Auflösung solch krisenhafter, meist auf die Herkunftsfamilie zurückgehender Muster, kann eine so wichtige Aufgabe wie die zufriedenstellende Lösung der Unternehmensnachfolge von vornherein nicht bewältigt werden. Um eine solche Aufgabe zusammen mit den am Veränderungsprozess Beteiligten positiv gestalten zu können, braucht es also den Anwalt, der auch Mediator ist. Er kann auf der einen Seite nicht nur die juristische Tragfähigkeit der Vorstellungen der Beteiligten beurteilen, sondern ihm kommt auf der anderen Seite die mindestens genauso wichtige Aufgabe zu, den notwendigen psychologischen Veränderungsprozess zu steuern, insbesondere, wenn der „Karren“ – bildlich gesprochen – „schon im Dreck steckt“ – sprich, die Parteien nicht mehr miteinander reden.

Mediation Familien- und Erbrecht
Geschaffene Werte bewahren statt sie zerstören
Vergleichbare Ausgangssituationen sind auch denkbar in den Bereichen Familien- und Erbrecht. In beiden Fällen erschweren häufig emotional aufgeladene familiäre oder in der Verwandtschaft begründete Muster den Beteiligten den Zugang zu Lösungen, die nicht von Konfrontation bzw. im Extremfall von dem Prinzip „Alles oder nichts“ geprägt sind. Aber auch schon bevor – bildlich gesprochen – dunkle schwere Wolken in Form herannahender Konflikte am Horizont auftauchen, sollten vorhandene Gestaltungsspielräume dazu genutzt werden, Lösungswege zu beschreiten, die allen Beteiligten konfrontative Szenarien jeglicher Art von vornherein ersparen.
Wir leben bekanntermaßen in einer Zeit, in der die Nachkriegsgeneration dank ihrer Aufbauleistung erhebliche Vermögenswerte geschaffen hat, die an die Nachfolgegeneration übergehen werden. Selbst wenn in vielen Fällen aus durchaus berechtigtem Anlass häufig schenkungs- bzw. erbschaftsteuerliche Aspekte von den Beteiligten in den Vordergrund gerückt werden, erscheint es mindestens genauso wichtig, den Fokus darauf zu richten, auf welche Weise schon zu Lebzeiten Lösungen herbeigeführt werden können, um nicht nur die bloße Weitergabe der geschaffenen Vermögenswerte sicherzustellen, sondern darüber hinaus durch kreative, den Interessen aller Beteiligten gerecht werdenden Ansätze Lösungen zu schaffen, die späteren konfrontativen Streitigkeiten um das vermeintlich „gerechte“ Erbe von vorneherein jeglichen Nährboden entziehen. Auch bei der Lösung dieser wichtigen Aufgabe können Sie auf unsere kompetente Begleitung und Unterstützung vertrauen.

Systemischer Lösungsansatz
Zugang zu eigenen Ressourcen finden
Rechtsanwalt Argauer hat neben seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Mediator auch eine anerkannte systemische Ausbildung am renommierten Milton-Erickson-Institut und am Helm Stierlin- Institut in Heidelberg absolviert. Der systemische Lösungsansatz wurde ursprünglich in der Psychotherapie entwickelt und geht maßgebend zurück auf den amerikanischen Psychotherapeuten Milton Erickson.
Den Ausgangspunkt bildete dabei die Erkenntnis, dass Probleme bei den betroffenen Personen selbst erzeugt werden und dabei die Wahrnehmung der Betroffenen stark eingeschränkt ist. Als Folge dieser eingeschränkten Wahrnehmung fällt es den Betreffenden schwer, Lösungen zu finden. Ziel des systemischen Lösungsansatzes ist es also, den Betroffenen schrittweise Zugang zu den eigenen, vorhandenen Ressourcen zu verschaffen, indem z.B. die bislang von den Betroffenen eingeschlagenen Lösungsversuche dahingehend beleuchtet werden, welche Ressourcen bzw. Lösungsansätze in der damaligen Situation zur Verfügung standen, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen. Dadurch wird der Betreffende aus seiner zunächst vorhandenen eingeschränkten Wahrnehmung hinausgeführt hin zu einer offenen Sichtweise, die es ihm ermöglicht, neue Perspektiven wahrzunehmen und kreative Lösungsansätze zu entwickeln. Es handelt sich dabei also insgesamt um einen sehr positiv ausgestalteten Lösungsansatz, bei dem den Bedürfnissen, Wertvorstellungen und Interessen der am Veränderungsprozess Beteiligten eine hohe Wertschätzung entgegengebracht wird.