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Mediation als nach­halti­ger Lösungs­ansatz

Gegen­über einem streiti­gen Gerichts­ver­fahren zeich­net sich die Mediation dadurch aus, dass die am Ver­fahren Beteilig­ten mit Hilfe des Mediators in die Lage ver­setzt werden, ihre Sicht­weisen aus­zu­sprechen und dabei auch moti­viert werden, die Sicht­weisen der übrigen Beteilig­ten zu ver­stehen.

Dadurch kann ein Nähr­boden dafür ge­schaf­fen werden, dass kreative Lösungs­an­sätze zu wachsen begin­nen, die außer­halb der mög­licher­weise bis dahin be­schrit­tenen Lösungs­wege lie­gen, wobei die im Rah­men einer sol­chen Mediation unter­nom­menen Lösungs­ver­suche am Ende dann in eine ein­ver­nehm­liche Über­ein­kunft mün­den, die von allen Beteilig­ten in glei­chem Maße mit­ge­tra­gen wird.

Kooperative Praxis

Selbstbestimmter Lösungsweg anstelle eines fremdbestimmen Richterspruches

Rechtsanwalt Georg Argauer ist außerdem Mitglied in dem Netzwerk Kooperative Praxis Südwest. Bei der kooperativen Praxis handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die am Verfahren beteiligten Parteien Vereinbarungen aushandeln, ohne ein Gericht anzu­rufen. Die gemein­samen Ent­scheidungen beruhen auf dem Verständnis der eigenen Sicht, der Sicht der Vertrags­partner und den Gegeben­heiten, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Die Vertrags­partner werden hierbei von Anwälten, die als Mediatoren aus­gebil­det sind, von Coaches und, falls erforderlich, weiteren Experten rechtlich, persönlich, emotional und in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützt – mit dem Ziel, auf diese Weise eine ein­ver­nehm­liche Lösung außer­halb streitiger Gerichtsverfahren zu erreichen.

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Unter­nehmens­nach­folge

Statisti­sche Erhebungen be­le­gen, dass bei­spiels­weise im Seg­ment Wirt­schafts­mediation die Quote erfolg­reich ab­ge­schlos­sener Mediations­ver­fahren im Bereich von 75 bis 85 % liegt. Für den Bereich Wirt­schafts­mediation ist Rechts­anwalt Georg Argauer mittler­weile auch ein­ge­bunden in den Pool der Wirt­schafts­mediatoren der Industrie- und Handels­kam­mer Süd­licher Ober­rhein mit dem Schwer­punkt Unter­nehmens­nach­folge in mittel­ständi­schen Be­trie­ben.

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Mediation Familien- und Erbrecht

Ver­gleich­bare Ausgangs­situationen sind auch denkbar in den Bereichen Familien- und Erb­recht. In beiden Fällen erschweren häufig emotional aufge­ladene familiäre oder in der Verwandt­schaft begründete Muster den Beteilig­ten den Zugang zu Lösungen, die nicht von Kon­frontation bzw. im Extrem­fall von dem Prinzip „Alles oder nichts“ geprägt sind.

Gelistet bei: https://www.scheidung.org/

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Systemischer Lösungsansatz

Rechtsanwalt Argauer hat neben seiner lang­jährigen Tätig­keit als Rechts­anwalt und Mediator auch eine aner­kan­nte systemische Aus­bildung am renom­mierten Milton-Erickson-Institut in Heidel­berg absol­viert. Der systemische Lösungs­ansatz wurde ursprüng­lich in der Psycho­therapie ent­wickelt und geht maß­gebend zurück auf den amerikanischen Psycho­therapeuten Milton Erickson.

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