Rechtsanwaltskanzlei Argauer & Stoll
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- Allgemeine Zivilkanzlei
- Problemlösung durch Mediation
- Persönliche Beratung

Mediation als nachhaltiger Lösungsansatz
Gegenüber einem streitigen Gerichtsverfahren zeichnet sich die Mediation dadurch aus, dass die am Verfahren Beteiligten mit Hilfe des Mediators in die Lage versetzt werden, ihre Sichtweisen auszusprechen und dabei auch motiviert werden, die Sichtweisen der übrigen Beteiligten zu verstehen.
Dadurch kann ein Nährboden dafür geschaffen werden, dass kreative Lösungsansätze zu wachsen beginnen, die außerhalb der möglicherweise bis dahin beschrittenen Lösungswege liegen, wobei die im Rahmen einer solchen Mediation unternommenen Lösungsversuche am Ende dann in eine einvernehmliche Übereinkunft münden, die von allen Beteiligten in gleichem Maße mitgetragen wird.
Kooperative Praxis
Selbstbestimmter Lösungsweg anstelle eines fremdbestimmen Richterspruches
Rechtsanwalt Georg Argauer ist außerdem Mitglied in dem Netzwerk Kooperative Praxis Südwest. Bei der kooperativen Praxis handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die am Verfahren beteiligten Parteien Vereinbarungen aushandeln, ohne ein Gericht anzurufen. Die gemeinsamen Entscheidungen beruhen auf dem Verständnis der eigenen Sicht, der Sicht der Vertragspartner und den Gegebenheiten, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Die Vertragspartner werden hierbei von Anwälten, die als Mediatoren ausgebildet sind, von Coaches und, falls erforderlich, weiteren Experten rechtlich, persönlich, emotional und in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützt – mit dem Ziel, auf diese Weise eine einvernehmliche Lösung außerhalb streitiger Gerichtsverfahren zu erreichen.

Rufen Sie gerne an: 0761 - 21 77 67 60
oder schreiben Sie eine E-Mail: argauer@ra-argauer.de