Anwaltsgebühren
Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein
In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledigt selbstverständlich meine Kanzlei für Sie als Service.
Abrechnung nach Gebührentabelle
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
Zum KostenrechnerAußergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit ihren Auftraggebern zu treffen.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen sind die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich.